Winterthur: Absolutes Feuerverbot gilt auch am Nationalfeiertag
Aufgrund anhaltender Trockenheit und hoher Brandgefahr hat die Stadt Winterthur das absolute Feuerverbot seit dem 17. Juli bestätigt. Das Verbot gilt am 1. August und umfasst Feuerwerk, Brauchtumsfeuer; Grillen ist nur mit Gas‑ oder Elektrogrills erlaubt.

Die Stadt Winterthur bestätigt das absolute Feuerverbot, das bereits seit dem 17. Juli 2026 im Stadtgebiet gilt. Das Verbot erstreckt sich auf das Entzünden von Feuerwerk, Brauchtumsfeuer und jegliches offene Feuer. Es bleibt auch am Nationalfeiertag am 1. August in Kraft.
Hintergrund
Die Vegetation rund um Winterthur ist nach den Unwettern vom 16. und 18. Juli stark ausgetrocknet. Trotz kleinerer Niederschläge in der Vorwoche hat sich die Trockenheit nicht gebessert. Die Behörden bewerten die Brandgefahr weiterhin als sehr hoch und erwarten in den nächsten Tagen eine weitere Hitzewelle ohne nennenswerte Regenfälle.
Geltungsbereich und Ausnahmen
Das Feuerverbot gilt für das gesamte Stadtgebiet. Das Entzünden von Feuerwerk und Brauchtumsfeuer (Höhenfeuer) ist strafbar. Grillen ist ausschliesslich mit Gas‑ oder Elektrogrills erlaubt; offene Holzkohle‑ oder Holzkörner‑Grills dürfen nicht verwendet werden.
Hinweis für die Bevölkerung
Die Stadt bittet die Bevölkerung, aufmerksam zu sein und bei Rauchentwicklung oder sichtbarem Feuer sofort die Feuerwehr unter der Rufnummer 118 zu informieren. Verstösse werden von den zuständigen Behörden verfolgt.
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