Kanton Uri erinnert an Rückschnitt von Bäumen und Hecken
Die Baudirektion Uri ruft Grundeigentümer dazu auf, Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs rechtzeitig zurückzuschneiden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen Bepflanzungen den Verkehr weder behindern noch gefährden oder die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigen. Die Baudirektion Uri weist darauf hin, dass Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein müssen, dass die Übersicht für alle Verkehrsteilnehmenden gewahrt bleibt. Verantwortlich dafür sind die jeweiligen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.
Klare Vorgaben für Sichtbereiche und Höhen
Für den Rückschnitt gelten im Kanton Uri konkrete Masse. Im Sichtbereich von Ausfahrten, Strasseneinmündungen und Bushaltestellen dürfen Pflanzen und Einfriedungen eine Höhe von höchstens 60 Zentimetern ab Strassenniveau erreichen. Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen zudem grundsätzlich nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen.
Überragende Äste müssen im Fahrbahnbereich auf eine Höhe von 4,50 Metern und bei Trottoirs auf 2,50 Metern gestutzt werden. Ausserdem ist darauf zu achten, dass Strassen- und Trottoirbeleuchtungen, Strassenverkehrssignale sowie Verkehrsspiegel in ihrer Wirkung nicht durch Bewuchs beeinträchtigt werden.
Rücksicht auf den Artenschutz
Beim Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern ist auf brütende Vögel zu achten. Diese sind nach den gesetzlichen Vorgaben geschützt und dürfen während der Brutzeit weder gestört noch dürfen ihre Nester entfernt werden. Die Baudirektion dankt den Betroffenen für ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit.
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