Gemeinde Tamins fordert Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen bis Ende Oktober
Entlang vieler Strassen in Tamins müssen überhängende Äste und Sträucher zurückgeschnitten werden. Die Frist läuft Ende Oktober 2026 ab.
Betroffen sind Liegenschaften an öffentlichen Strassen sowie an Privatstrassen, die im Winter von der Gemeinde geräumt werden.
Vorgaben für den Rückschnitt
Entlang von Gemeindestrassen ist Bewuchs auf eine Höhe von drei Metern über dem Strassenniveau und direkt bis auf die Grenzlinie zurückzuschneiden. Strengere Vorgaben gelten für Liegenschaften an der Kantonsstrasse, welche die Reichenauerstrasse, Afuris, die Aussergasse und die Trinserstrasse umfasst. Dort ist ein Rückschnitt bis auf eine Höhe von fünf Metern ab Strassenniveau bis auf die Grenzlinie vorgeschrieben.
Kostenfolge bei Nichtbeachtung
Werden die Fristen nicht eingehalten, greift die Gemeinde durch. Zudem weist die Gemeinde darauf hin, dass sie bei allfälligen Schadenereignissen infolge von nicht zurückgeschnittenem Bewuchs jegliche Haftung ablehnt und diese auf die Verantwortlichen abwälzt.
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